07.01.2021, 20:50
Mit BGBl. I Nr. 18, ausgegeben am 7.1.2021 wurden jene Änderungen im Bundesgesetzblatt verlautbart, welche Anpassungen beim Jobticket mit Wirkung ab 1.7.2021 bringen (Anschaffung eines Jobtickets ab 1.7.2021 durch Arbeitnehmer/in und Vergütung durch Arbeitgeber/in ab 1.7.2021 ist nun auch abgabenfrei möglich ==> Jobticketwerkverkehr).
Die Zurverfügungstellung eines Fahrrades oder E-bikes (Jobbike) durch den bzw. die Arbeitgeber/in wirkt sich zudem nicht negativ auf die Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro aus.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/18/20210107
Die Zurverfügungstellung eines Fahrrades oder E-bikes (Jobbike) durch den bzw. die Arbeitgeber/in wirkt sich zudem nicht negativ auf die Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro aus.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/18/20210107