02.02.2021, 10:53
Vertreterpauschale - coronabedingte Entschärfung für das Kalenderjahr 2020
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten wurde am 1.2.2021 geändert (durch BGBl. II Nr. 39/2021, ausgegeben am 1.2.2021).
Die Anpassung betrifft ausschließlich die "Vertreterpauschale" gemäß § 1 Z 9 dieser VO.
Da eine der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Vertreterpauschale lautet, dass mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht werden muss, wird in Bezug auf das Kalenderjahr 2020 insoweit darauf verzichtet, als ein allfälliges Nichtüberschreiten auf die Covid-19-Krise zurückzuführen war.
Zum Text der Verordnung geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/39/20210201
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten wurde am 1.2.2021 geändert (durch BGBl. II Nr. 39/2021, ausgegeben am 1.2.2021).
Die Anpassung betrifft ausschließlich die "Vertreterpauschale" gemäß § 1 Z 9 dieser VO.
Da eine der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Vertreterpauschale lautet, dass mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht werden muss, wird in Bezug auf das Kalenderjahr 2020 insoweit darauf verzichtet, als ein allfälliges Nichtüberschreiten auf die Covid-19-Krise zurückzuführen war.
Zum Text der Verordnung geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/39/20210201