11.05.2021, 18:37
Dankenswerterweise erhielten wir nun auch einen Hinweis betreffend die Kommunalsteuer.
Zum gesamten Protokoll geht es hier:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...chale.html
Sind die Homeoffice-Pauschale und Homeoffice-Tage auch auf den Auslandslohnzettelarten anzuführen?
Ja, auch auf den Auslandslohnzetteln sind das Homeoffice-Pauschale und die Homeoffice-Tage zu erfassen.
Ein inländisches Unternehmen beschäftigt einen inländischen Dienstnehmer/eine inländische Dienstnehmerin fast ausschließlich im Homeoffice. Wird dadurch eine Betriebsstätte iSd Kommunalsteuergesetzes begründet?
Grundsätzlich wird durch Homeoffice keine Betriebsstätte iSd Kommunalsteuergesetzes begründet. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber nicht eine gewisse Verfügungsgewalt über die Wohnung zusteht. Besteht bereits ein Anknüpfungspunkt für die Kommunalsteuer, so ist diese auch weiterhin dort zu entrichten.
Zum gesamten Protokoll geht es hier:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...chale.html
Sind die Homeoffice-Pauschale und Homeoffice-Tage auch auf den Auslandslohnzettelarten anzuführen?
Ja, auch auf den Auslandslohnzetteln sind das Homeoffice-Pauschale und die Homeoffice-Tage zu erfassen.
Ein inländisches Unternehmen beschäftigt einen inländischen Dienstnehmer/eine inländische Dienstnehmerin fast ausschließlich im Homeoffice. Wird dadurch eine Betriebsstätte iSd Kommunalsteuergesetzes begründet?
Grundsätzlich wird durch Homeoffice keine Betriebsstätte iSd Kommunalsteuergesetzes begründet. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber nicht eine gewisse Verfügungsgewalt über die Wohnung zusteht. Besteht bereits ein Anknüpfungspunkt für die Kommunalsteuer, so ist diese auch weiterhin dort zu entrichten.