20.05.2021, 14:02
Urlaubsersatzleistung erhöht die Basis für die Berechnung eines Rehabilitationsgeldes
OGH 10 ObS 11/21x vom 26. Februar 2021
§ 143a ASVG
Die Entscheidung des OGH:
1. Lagen im relevanten Bemessungszeitraum für die Ermittlung der Höhe eines Rehabilitationsgeldes nach § 143a ASVG sowohl ein Entgelt aus einer vollversicherten Beschäftigung zu einem Arbeitgeber vor als auch eine Beitragsgrundlage aus einer Urlaubsersatzleistung von einer bereits beendeten Beschäftigung zu einem anderen Arbeitgeber, so sind beide Beitragsgrundlagen für die Ermittlung des Rehabilitationsgeldes heran-zuziehen.
2. Insoweit ist eine Urlaubsersatzleistung als „letzte Erwerbstätigkeit“ im Sinne des § 143a ASVG anzusehen.
OGH 10 ObS 11/21x vom 26. Februar 2021
§ 143a ASVG
Die Entscheidung des OGH:
1. Lagen im relevanten Bemessungszeitraum für die Ermittlung der Höhe eines Rehabilitationsgeldes nach § 143a ASVG sowohl ein Entgelt aus einer vollversicherten Beschäftigung zu einem Arbeitgeber vor als auch eine Beitragsgrundlage aus einer Urlaubsersatzleistung von einer bereits beendeten Beschäftigung zu einem anderen Arbeitgeber, so sind beide Beitragsgrundlagen für die Ermittlung des Rehabilitationsgeldes heran-zuziehen.
2. Insoweit ist eine Urlaubsersatzleistung als „letzte Erwerbstätigkeit“ im Sinne des § 143a ASVG anzusehen.