02.07.2021, 15:26
ÖGK-Newsletter Nr. 8/Juli 2021
Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der auf Grund der COVID-19-Pandemie eventuell aufgelaufenen Beitragsrückstände. Liegt keine Zahlungsvereinbarung vor, müssen die offenen Beiträge seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wieder eingemahnt bzw. exekutiv betrieben werden. Ratenanträge können nur mehr bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der auf Grund der COVID-19-Pandemie eventuell aufgelaufenen Beitragsrückstände. Liegt keine Zahlungsvereinbarung vor, müssen die offenen Beiträge seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wieder eingemahnt bzw. exekutiv betrieben werden. Ratenanträge können nur mehr bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal