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Kurzarbeit Phase 5 - besonders betroffene Unternehmen - Eilmeldung der WKO
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Kurzarbeit Phase 5 - besonders betroffene Unternehmen - Eilmeldung der WKO

Soeben erhielt der Verwaltungsrat des AMS die Information des Vorstandes, dass bei 276 Unternehmen, die als besonders betroffene Unternehmen um die 100% Kurzarbeitsbeihilfe ein-gereicht haben, die Angaben zum Umsatzrückgang auf Beilage 1 nicht mit den beim BMF gespeicherten Umsatzdaten übereinstimmen.

Laut AMS Vorstand wird in diesen Fällen das Begehren abgewiesen werden.

Eine Verbesserungsauftrag unter Fristwahrung soll nicht möglich sein.

Unternehmen, die bereits eine Ablehnung vom AMS erhalten haben, können nur noch bis heute,19.8., 24 Uhr, rückwirkende Anträge ab.1.7.2021 auf Kurzarbeit als nicht besonders betroffenes Unternehmen stellen.

Unternehmen, die vermuten, dass der oben beschrieben Sachverhalt auf sie zutreffen könnte, und die noch keine Ablehnung durch das AMS erhalten haben, können ebenfalls nur noch heute bis 24 Uhr einen neuen rückwirkenden Antrag als nicht besonders betroffenes Unternehmen ab 1.7.2021 stellen.
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