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Mietvertragsgebühr bei Untermiete
#1
Mein Klient vermietet einen Teil seiner Halle an einen Untermieter (Eigentümer ist einverstanden). Muss dieser Untermietvertrag auch vergebührt werden?

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber laut Gebührengesetz Abschnitt III - Bestandsverträge steht, wenn jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache erhält.... Es steht nichts vom Eigentümer. Somit wird für einen Teil der Halle doppelt Gebühren eingehoben.

Liege ich nun richtig? Danke für die Unterstützung.
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#2
Guten Tag,

das GebG macht keinen Unterschied zwischen Haupt- und Untermiete.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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