03.09.2021, 10:46
Mein Klient vermietet einen Teil seiner Halle an einen Untermieter (Eigentümer ist einverstanden). Muss dieser Untermietvertrag auch vergebührt werden?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber laut Gebührengesetz Abschnitt III - Bestandsverträge steht, wenn jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache erhält.... Es steht nichts vom Eigentümer. Somit wird für einen Teil der Halle doppelt Gebühren eingehoben.
Liege ich nun richtig? Danke für die Unterstützung.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber laut Gebührengesetz Abschnitt III - Bestandsverträge steht, wenn jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache erhält.... Es steht nichts vom Eigentümer. Somit wird für einen Teil der Halle doppelt Gebühren eingehoben.
Liege ich nun richtig? Danke für die Unterstützung.