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Grundsätzliches zum Vorschreibeverfahren
#1
Hallo,

ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Vorschreibeverfahren. Vorteil soll ja sein, dass man keine eigene Berechnung der Beiträge durchführen muss. Soweit ich das verstanden habe, ist das im neuen mBGM-Verfahren auch so. Man meldet nur die Höhe des Entgelts und der Sonderzahlungen und damit hat es sich.

Wie läuft das aber mit dem Abzug der DN-Beiträge. Der Lohn ist ja schon an den Dienstnehmer zu zahlen, bevor die Vorschreibung von der GKK kommt. Muss man die DN-Beiträge dann erst recht selbst berechnen?

Danke & lg,
andreas
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#2
Die Lohnabrechnung spart man sich durch das Vorschreibeverfahren nicht.
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