28.05.2019, 11:40
Hallo,
ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Vorschreibeverfahren. Vorteil soll ja sein, dass man keine eigene Berechnung der Beiträge durchführen muss. Soweit ich das verstanden habe, ist das im neuen mBGM-Verfahren auch so. Man meldet nur die Höhe des Entgelts und der Sonderzahlungen und damit hat es sich.
Wie läuft das aber mit dem Abzug der DN-Beiträge. Der Lohn ist ja schon an den Dienstnehmer zu zahlen, bevor die Vorschreibung von der GKK kommt. Muss man die DN-Beiträge dann erst recht selbst berechnen?
Danke & lg,
andreas
ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Vorschreibeverfahren. Vorteil soll ja sein, dass man keine eigene Berechnung der Beiträge durchführen muss. Soweit ich das verstanden habe, ist das im neuen mBGM-Verfahren auch so. Man meldet nur die Höhe des Entgelts und der Sonderzahlungen und damit hat es sich.
Wie läuft das aber mit dem Abzug der DN-Beiträge. Der Lohn ist ja schon an den Dienstnehmer zu zahlen, bevor die Vorschreibung von der GKK kommt. Muss man die DN-Beiträge dann erst recht selbst berechnen?
Danke & lg,
andreas