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Kündigung NEU bei Arbeiter*innen ab 1.10.2021 - was ist los mit der Gastronomie?
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Kündigung NEU bei Arbeiter*innen ab 1.10.2021 - was ist los mit der Gastronomie?

Aus der Ausgabe Nr. 15/2021 der WPA (Versand erfolgt Mitte der KW  38/2021

Kollektivvertrag für die Arbeiter*innen im Gastgewerbe:

Im Gastgewerbe standen zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Unterlage (10.09.2021) die Einigungen zwischen den KV-Partnern leider aus, weshalb dort voraussichtlich ab 01.10.2021 eine unklare Rechtslage zurückbleibt.

Nach Ansicht der Gewerkschaft müssten im Hotelleriebereich die neuen Regelungen (ohne Ausnahme) zur Anwendung kommen und kann man sich für die übrige Gastronomie die Beibehaltung bzw. leichte Verbesserung der alten Rechtslage vorstellen.

Die Arbeitgebervertretung (WKO) steht auf dem Standpunkt, dass die Saisonausnahmen für die gesamte Gastronomie zutreffen müssten und möchte an den bestehenden Regelungen derzeit nichts verändern.

Als nicht unwahrscheinlich gilt aus heutiger Sicht, dass es zu einer Feststellungsklage vor dem OGH kommen wird (§ 54 ASGG), was für die Praxis wenig „lustig“ ist (verfolgen Sie hier bitte meine aktuelle Berichterstattung in meinen sozialen Medien mit).

Einen frei zugänglichen Formulierungsvorschlag dazu (nämlich zu der für alle Beteiligten mäßig lustigen Rechtsunsicherheit) finden Sie auf der Seite des Vorlagenportals (frei zugänglich):

https://www.vorlagenportal.at/kuendigung...ZaJ8ys4pKI
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