Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erste Arbeitgeberkündigung unwirksam - keine BR-Verständigung beim zweiten Versuch - dadurch auch unwirksam?
#1
Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin sollte gekündigt werden.

Dazu verständigte der Arbeitgeber den zuständigen Betriebsrat, der wiederum am 17.6.2019 dazu seine Zustimmung erteilte.

Der Arbeitgeber sprach die Kündigung am 27.6.2019 per 15.8.2019 aus.

Die Arbeitnehmerin erklärte, dass sie am 24.6.2019 einen „Spontan-Abortus“ erlitten hatte, wodurch die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam war (Kündigungsschutz nach Fehlgeburten: 4 Wochen nach dem Ereignis). Dazu legte sie auch ein ärztliches Attest vor.

Der Arbeitgeber erklärte nun der Arbeitnehmerin gegenüber, dass die ausgesprochene Kündigung als unwirksam anzusehen wäre. Dem Betriebsratsvorsitzenden erklärte er, dass die Kündigung nach Ablauf der vierwöchigen Schutzfrist wiederholt würde.

Tatsächlich sprach der Arbeitgeber die Kündigung erneut aus, diesmal „erfolgreich“ am 24.7.2019 zum 15.9.2019.



So entschied der OGH:

Das Ergebnis der für die Praxis hochinteressanten OGH-Entscheidung erfahren Sie im bewährten und verständlichen Frage-Antwort-Format in der Ausgabe Nr. 18/2021 der WIKU-Personal aktuell.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste