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Kurzarbeit
#1
Liebes Forum,

bitte um Hilfe in Sachen Kurzarbeit:

1. Ich habe gelesen, dass es für die lockdownbedingte Kurzarbeit ab 22.11. neue Antragsformulare geben wird. Kann man die derzeit auf der AMS-Homepage zur Verfügung stehenden Unterlagen (Dokumente mit KUA-Beginn ab 1.7.2021) also nicht verwenden und sollte noch warten? 

2. ich kenn mich mit den Prozenten bei der Antragstellung nicht mehr aus, für wen welche Mindestarbeitszeiten gelten. Bisher gab es ja zwei Modelle, für nicht besonders betroffene Betriebe eine Mindestarbeitszeit von 50% und für besonders betroffene Betriebe eine Mindestarbeitszeit von 30% und in Ausnahmefällen (zb. Nachtgastro) bis zu 90%.
 
Da unklar ist für wen und für wie lange der Lockdown verlängert wird kann ich derzeit den tatsächlichen Ausfall nur schwer einschätzen. Kann ich für jene vom Lockdown direkt betroffenen Betriebe einfach sicherheitshalber den maximal möglichen Ausfallprozentsatz von 90% von 22.11. bis 31.12. beantragen um Änderungsanträge zu vermeiden?? 
Abgerechnet wird am Ende ja sowieso nur der tatsächliche Ausfall.

Danke im Voraus und lg
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#2
Ich habe heute in diesem Forum im Newsbereich (ganz oben) so wie in den letzten Tagen auch bereits Informationen gepostet, die Sie in die Lage versetzen werden, Ihre Entscheidungen zu treffen.

Leider wird auf diese News in den diversen Newslettern der Landesbilanzbuchhalterclubs (wie zB im jüngsten von Niederösterreich) scheinbar nicht darauf hingewiesen.
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