01.07.2019, 07:53
Hallo,
vielleicht eine etwas komische Frage, ich hoffe trotzdem auf Input:
Bodenleger-KV, angeführte ist der Stundenlohn z.B. 10,83 Euro / Std. für Hilfsarbeiter.
Ist es zulässig einen Monatslohn zu verrechnen (*169 weil 39 Std. Woche) = 1.830,27 Euro brutto.
Wenn ich 2019 die Arbeitstage ansehe komme ich auf 1.864,20 Std. * 10,83 = 20.189,29 brutto.
Rechne ich 1.830,27 * 12 = 21.963,24
Also eigentlich ein Nachteil für den DG (somit wird es vermutlich zulässig sein).
Bei einem Austritt unterm Monat gerechnet mit Monatslohn (1.830,27) / 30 * 12 = 732,11 (DV vom 17.6.-28.6.2019).
Hingegen bei Std.- Lohn wären es 2 Wochen: 10,83 * 39*2 = 844,74.
Vermutlich ist einzig und allein eine Std.-Lohnberechung pro Monat korrekt (da der KV nichts dazu sagt).
DANKE für die Rückmeldung,
LG
Robert
vielleicht eine etwas komische Frage, ich hoffe trotzdem auf Input:
Bodenleger-KV, angeführte ist der Stundenlohn z.B. 10,83 Euro / Std. für Hilfsarbeiter.
Ist es zulässig einen Monatslohn zu verrechnen (*169 weil 39 Std. Woche) = 1.830,27 Euro brutto.
Wenn ich 2019 die Arbeitstage ansehe komme ich auf 1.864,20 Std. * 10,83 = 20.189,29 brutto.
Rechne ich 1.830,27 * 12 = 21.963,24
Also eigentlich ein Nachteil für den DG (somit wird es vermutlich zulässig sein).
Bei einem Austritt unterm Monat gerechnet mit Monatslohn (1.830,27) / 30 * 12 = 732,11 (DV vom 17.6.-28.6.2019).
Hingegen bei Std.- Lohn wären es 2 Wochen: 10,83 * 39*2 = 844,74.
Vermutlich ist einzig und allein eine Std.-Lohnberechung pro Monat korrekt (da der KV nichts dazu sagt).
DANKE für die Rückmeldung,
LG
Robert