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Durchrechnung von bestimmten Leistungen
#1
Bei einer Rallye in Frankreich betreut ein Österreichischer Unternehmer (Ö) 4 Teams: 2 Privatperson aus Österreich, 1 Privatperson aus Deutschland und 1 Unternehmer Deutschland.
Die Teams zahlen jeweils einen bestimmten Betrag beispielsweise € 5.000,- an den leistenden Unternehmer (Ö).
Dieser bezahlt damit: die Hotelrechnungen in Frankreich, die Restaurantbesuche in Frankreich, die Mautgebühren und Treibstoffe in allen befahrenen Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien).
Kalkuliert wurde, dass ein kleiner Prozentsatz vereinnahmten Pauschale als Gewinn überbleibt.

Wie ist hier die Umsatzsteuer zu behandeln? Ich blicke leider überhaupt nicht mehr durch.

Mögliche Lösungs-Ansätze:
a.) Wenn die Rechnungen auf den Unternehmer Ö lauten, kann sich dieser die Vorsteuern zurückholen (zB 10 % auf Hotelleistungen in Frankreich) und muss aber mit 20 % an die betreuten Teilnehmer weiterverrechnen.
b.) Ist es möglich diese nur als Durchlaufposten zu behandeln?
c.) Fällt es unter Reiseleistungen? Jedoch fehlt hier die Beförderungsleistung, da die Teams ständig im Rahmen der Rallye mit Ihren eigenen Fahrzeugen unterwegs sind.

Ich hoffe es findet sich ein Experte, der mir hier weiterhelfen kann!

Vielen Dank vorab!
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#2
Eine Hotelübernachtung genügt bereits für eine Reiseleistung (EuGH Ginkel), daher Margenbesteuerung und kein Vorsteuerabzug.

Durchläufer hängt von der zivilrechtlichen Gestaltung ab (Vertragsbeziehungen), wobei das Tätigwerden im fremden Namen für den letzten in der Leistungskette eindeutig zum Ausdruck kommen muss.
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