23.01.2022, 16:44
Hallo liebe Arbeitsrechtexperten,
ich brauche Unterstützung bei einem heiklen Fall; Privater Kindergarten als Verein geführt; 15 Angestellte gesamt; 2 Schwestern und ihre Mutter arbeiten in diesem Kiga. Leider wird die eine Tochter schwer krank, langer Krankenstand steht bevor; Krankschreibung vorhanden; die andere Schwester und die Mutter lassen sich beide mit 19.01.22 krank schreiben (KS vorhanden ohne Datum der Wiederbestellung und ohne Datum des vorauss.Ende des Krankenstandes) weil sie die Krankheit der Schwester/Tochter psychisch so mitnimmt, was natürlich verständlich ist. Trotzdem ist es für den Kiga fast eine Katastrophe. Nicht nur dass 3(!) Kinderbetreuerinnen per sofort ausfallen und die Entgeltfortzahlung 8Wo/4Wo zum tragen kommt, müssen diese 3 Stellen sofort aufgefüllt werden, da die Kinder sonst nicht richtig betreut werden können und auch die von der Stadt Wien zu erfüllenden Anzahl Gruppenbetreuer/Innen nicht mehr gegeben ist, und natürlich auch hier der Gehalt samt Abgaben parallel zur Entgelftfortzahlung zu leisten sind. Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit der Kündigung im Krankenstand durch den DG, da ja eine wirtschaftliche und finanzielle Hürde auf den Kiga zukommt. Wenn ja wie ist das vorgehen in solch einem Fall, muss dies beim Sozialgericht (o.ä. Einrichtung) "angefragt" werden? Natürlich ist man von Seiten des DG bemüht die 2 Damen zum Arbeiten zu bewegen, da auf die schwierige Situation für den Kiga hingewiesen wurde. Ob es was bringt, ist noch nicht bekannt, der DG hofft auf eine baldige Rückkehr der Schwester und Mutter. Welche Möglichkeiten hat der DG wenn es nicht so ist? Danke vorab!
ich brauche Unterstützung bei einem heiklen Fall; Privater Kindergarten als Verein geführt; 15 Angestellte gesamt; 2 Schwestern und ihre Mutter arbeiten in diesem Kiga. Leider wird die eine Tochter schwer krank, langer Krankenstand steht bevor; Krankschreibung vorhanden; die andere Schwester und die Mutter lassen sich beide mit 19.01.22 krank schreiben (KS vorhanden ohne Datum der Wiederbestellung und ohne Datum des vorauss.Ende des Krankenstandes) weil sie die Krankheit der Schwester/Tochter psychisch so mitnimmt, was natürlich verständlich ist. Trotzdem ist es für den Kiga fast eine Katastrophe. Nicht nur dass 3(!) Kinderbetreuerinnen per sofort ausfallen und die Entgeltfortzahlung 8Wo/4Wo zum tragen kommt, müssen diese 3 Stellen sofort aufgefüllt werden, da die Kinder sonst nicht richtig betreut werden können und auch die von der Stadt Wien zu erfüllenden Anzahl Gruppenbetreuer/Innen nicht mehr gegeben ist, und natürlich auch hier der Gehalt samt Abgaben parallel zur Entgelftfortzahlung zu leisten sind. Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit der Kündigung im Krankenstand durch den DG, da ja eine wirtschaftliche und finanzielle Hürde auf den Kiga zukommt. Wenn ja wie ist das vorgehen in solch einem Fall, muss dies beim Sozialgericht (o.ä. Einrichtung) "angefragt" werden? Natürlich ist man von Seiten des DG bemüht die 2 Damen zum Arbeiten zu bewegen, da auf die schwierige Situation für den Kiga hingewiesen wurde. Ob es was bringt, ist noch nicht bekannt, der DG hofft auf eine baldige Rückkehr der Schwester und Mutter. Welche Möglichkeiten hat der DG wenn es nicht so ist? Danke vorab!