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Frühpension und Selbstständigkeit?
#1
Guten Morgen Herr Kurzböck,

Sie können mir sicher beantworten, auf was man achten muss, wenn man sich als Frühpensionist nebenbei selbstständig machen will.
Im konkreten Fall will sich eine Person, die Frühpension bezieht, im esoterischen Bereich (Reiki-Massage) selbstständig machen, neben dem Bezug der Frühpension.
Bedeutet das, das die Einnahmen durch diese Selbstständigkeit aber monatlich nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten darf, oder?
Danke für Ihre Rückmeldung.
LG Muck Manuela
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#2
Normalerweise ist es tatsächlich so, dass man mit seinem Jahreseinkommen geringfügig bleiben sollte (also mit den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben im Durchschnitt eines Kalendermonats die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten sollte).
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