24.03.2022, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2022, 15:52 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 22.9.2021, Ra 2020/13/0111 festgehalten, dass von der ÖGK rückgezahlte SV-Beiträge, die steuerfreie ausländische Einkünfte betreffen, nicht als steuerpflichtiges Einkommen zu werten ist.
Da die Auslandseinkünfte selbst nur für den Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen waren, sind auch die rückgezahlten SV-Beiträge nur für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen.
Hier geht es zum dem VwGH-Erkenntnis:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh...22L00.html
Quelle: www.entsendung.at
http://www.entsendung.at/outbound/index....schem-dv-2
Da die Auslandseinkünfte selbst nur für den Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen waren, sind auch die rückgezahlten SV-Beiträge nur für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen.
Hier geht es zum dem VwGH-Erkenntnis:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh...22L00.html
Quelle: www.entsendung.at
http://www.entsendung.at/outbound/index....schem-dv-2