04.04.2022, 12:46
Lieber Herr Kurzböck,
es stellen sich ff Fragen bezüglich Geschäftsführer und Antrag auf Zuerkennung Vergütung gem. Epidemiegesetz.
Sachverhalt:
Geschäftsführer erhält fixes monatliches Geschäftsführergehalt von EUR 3000, erkankt an Covid und erhält für 10 Tage Absonderungsbescheid. Die GmbH bezahlt den GF-Bezug weiter. Geschäftsführer hat keinen Verdienstentgang. Wer stellt den Antrag auf Zuerkennung der Vergütung gem. Epidemiegesetz bzw. wie ist dieser Antrag zu stellen.
Fall 1)
GmbH GF mit Beteiligung zwischen 25 und 50 %
GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegt der gewerbl. Sozialversicherung
GF hat keinen Verdienstengang, kann der Antrag dann von GmbH gestellt werden, die ja quasi den Schaden zu tragen hat.
Wenn ja, ist dieser Antrag wie für einen Unselbständigen zu stellen? man gibt dann das GF Gehalt mit EUR 3000 bei Bruttoentgelt im Antragsformular ein sonstige erstattungsfähige Zahlungen liegen nicht vor.
Fall 2)
GmbH GF mit Beteiligung größer 50 %
GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegt der gewerbl. Sozialversicherung
GF hat keinen Verdienstengang, wer kann hier den Antrag einbringen.
Ich ersuche um Hilfestellung und verbleibe
mit lieben Grüßen
es stellen sich ff Fragen bezüglich Geschäftsführer und Antrag auf Zuerkennung Vergütung gem. Epidemiegesetz.
Sachverhalt:
Geschäftsführer erhält fixes monatliches Geschäftsführergehalt von EUR 3000, erkankt an Covid und erhält für 10 Tage Absonderungsbescheid. Die GmbH bezahlt den GF-Bezug weiter. Geschäftsführer hat keinen Verdienstentgang. Wer stellt den Antrag auf Zuerkennung der Vergütung gem. Epidemiegesetz bzw. wie ist dieser Antrag zu stellen.
Fall 1)
GmbH GF mit Beteiligung zwischen 25 und 50 %
GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegt der gewerbl. Sozialversicherung
GF hat keinen Verdienstengang, kann der Antrag dann von GmbH gestellt werden, die ja quasi den Schaden zu tragen hat.
Wenn ja, ist dieser Antrag wie für einen Unselbständigen zu stellen? man gibt dann das GF Gehalt mit EUR 3000 bei Bruttoentgelt im Antragsformular ein sonstige erstattungsfähige Zahlungen liegen nicht vor.
Fall 2)
GmbH GF mit Beteiligung größer 50 %
GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegt der gewerbl. Sozialversicherung
GF hat keinen Verdienstengang, wer kann hier den Antrag einbringen.
Ich ersuche um Hilfestellung und verbleibe
mit lieben Grüßen