21.04.2022, 08:56
Müssen die Kosten der notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden zur Kreditsicherung nach EstG auf die Laufzeit des Kredites aufgeteilt werden, wenn diese netto unter € 900,00 (inkl. Ust € 1022,00) betragen?
Fallen die Kosten einer notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden generell unter die Geldbeschaffungskosten?
Wird die Freigrenze für die einzelnen Kosten der Geldbeschaffung je Kostenpunkt angewendet oder muss dafür die Gesamtsumme der Beschaffung für den Kredit herangezogen werden (Eintragungsbebühr, Bereitstellungsentgelt und sonstige Geldbeschaffungskosten in einer Summe)?
Danke im Voraus für Antworten zu meinen Fragen!
Fallen die Kosten einer notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden generell unter die Geldbeschaffungskosten?
Wird die Freigrenze für die einzelnen Kosten der Geldbeschaffung je Kostenpunkt angewendet oder muss dafür die Gesamtsumme der Beschaffung für den Kredit herangezogen werden (Eintragungsbebühr, Bereitstellungsentgelt und sonstige Geldbeschaffungskosten in einer Summe)?
Danke im Voraus für Antworten zu meinen Fragen!