29.04.2022, 17:03
A) Bayrische Saalforste – KV-Abschluss per 1.4.2022
Die Stundenlöhne werden um 90 Cent erhöht. Dieser Betrag entspricht einer Lohnerhöhung zwischen 4,62 % und 7,38 %.
B) Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN – KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,00 %
Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,30 %
Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen.
Die Stundenlöhne werden um 90 Cent erhöht. Dieser Betrag entspricht einer Lohnerhöhung zwischen 4,62 % und 7,38 %.
B) Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN – KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,00 %
Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,30 %
Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen.