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Pflichtzahl - begünstigt Behinderte in Bldungskarenz
#1
[b]Begünstigt behinderte Arbeitnehmerin in Bildungskarenz – keine Anrechnung auf die „Pflichtzahl“[/b]
 
[b]BVwG W115 2011249-1/4e vom 12. Juni 2019[/b]

[b]§ 1 BEinStG[/b]
 
Befindet sich eine [b]begünstigt behinderte Arbeitnehmerin[/b] in einer [b]Bildungskarenz[/b] (§ 11 AVRAG) mit [b]AMS-Weiterbildungsgeldbezug[/b], so kann sie in dieser Zeit NICHT auf die [b]Pflichtzahl[/b] nach dem Behinderteneinstellungsgesetz [b]angerechnet [/b]werden.
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