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Durchführungsberichte
#1
Lieber Herr Kurzböck,

ich habe einen Klienten der ist seit 1.7.2021 bis 31.5.2022 in Kurzarbeit - es liegen mehrere Verlängerungsanträge und somit mehrere Projekte vor. Frage der Einreichung der Durchführungsberichte - am 28. Tag nach Ende der einzelnen Behaltefristen oder am finalen Ende der Behaltefrist (Ende KUA 31.5.2022 - Behaltefrist 30.6.2022 - DFB bis 28.7.2022) alle DFBe gemeinsam einreichen.

ich habe eine Aussage von Ihnen vom 26.6.2020 gefunden wo sie darüber informieren, dass:
Der DFB zum ersten Kurzarbeitszeitraum kann gemeinsam mit der DFB zum Verlängerungs-Kurzarbeitszeitraum und somit nach Ender der Verlängerung und Ablauf der Behaltefrist eingereicht werden.

ist diese Aussage noch aufrecht - bzw habe ich dazu nciht in den FAQ des Sozialministeriums etc gefunden.

Vielen DANK
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#2
Ja, das sollte normalerweise auch heute noch so sein.

Nachdem da aber dann die unterschiedlichsten AMS die unterschiedlichsten Ansichten hatten, emfehle ich Ihnen, diese Frage noch sicherheitshalber direkt mit dem zuständigen AMS zu klären.
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#3
danke für die Rückmeldung

mfg
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