19.05.2022, 22:09
Lieber Herr Kurzböck,
ich habe einen Klienten der ist seit 1.7.2021 bis 31.5.2022 in Kurzarbeit - es liegen mehrere Verlängerungsanträge und somit mehrere Projekte vor. Frage der Einreichung der Durchführungsberichte - am 28. Tag nach Ende der einzelnen Behaltefristen oder am finalen Ende der Behaltefrist (Ende KUA 31.5.2022 - Behaltefrist 30.6.2022 - DFB bis 28.7.2022) alle DFBe gemeinsam einreichen.
ich habe eine Aussage von Ihnen vom 26.6.2020 gefunden wo sie darüber informieren, dass:
Der DFB zum ersten Kurzarbeitszeitraum kann gemeinsam mit der DFB zum Verlängerungs-Kurzarbeitszeitraum und somit nach Ender der Verlängerung und Ablauf der Behaltefrist eingereicht werden.
ist diese Aussage noch aufrecht - bzw habe ich dazu nciht in den FAQ des Sozialministeriums etc gefunden.
Vielen DANK
ich habe einen Klienten der ist seit 1.7.2021 bis 31.5.2022 in Kurzarbeit - es liegen mehrere Verlängerungsanträge und somit mehrere Projekte vor. Frage der Einreichung der Durchführungsberichte - am 28. Tag nach Ende der einzelnen Behaltefristen oder am finalen Ende der Behaltefrist (Ende KUA 31.5.2022 - Behaltefrist 30.6.2022 - DFB bis 28.7.2022) alle DFBe gemeinsam einreichen.
ich habe eine Aussage von Ihnen vom 26.6.2020 gefunden wo sie darüber informieren, dass:
Der DFB zum ersten Kurzarbeitszeitraum kann gemeinsam mit der DFB zum Verlängerungs-Kurzarbeitszeitraum und somit nach Ender der Verlängerung und Ablauf der Behaltefrist eingereicht werden.
ist diese Aussage noch aufrecht - bzw habe ich dazu nciht in den FAQ des Sozialministeriums etc gefunden.
Vielen DANK