11.07.2022, 15:05
Änderung der Fachkräfteverordnung sowie Änderung der Saisonkontingentverordnung 2022
Mit Verordnung, BGBl. II Nr. 271/2022 (ausgegeben am 7.7.2022), wurde die Fachkräfteverordnung geändert.
Für die "Bundesliste" kommen hinzu (in § 1 Abs. 1):
„67. Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwalter/innen
68. Kellner/innen“
Dafür wurden diese Berufsgruppen aus den diversen "Landeslisten" gestrichen.
Zum VO-Text geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/271/20220707
Weiters wurde die Saisonkontingentverordnung 2022 geändert (BGBl II Nr. 272/2022, ausgegeben am 7.7.2022).
Diese Änderung umfasst zum einen neue Kontingente betreffend die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen im Wirtschaftszweig Tourismus und zum anderen - in einem neuen § 5a - die Regelung, wonach im Falle freiwerdender Kontingentsplätze jene Arbeitgeber zu bevorzugen sind, bei denen sich die bisher im Betrieb beschäftigten Ausländer als Stammsaisonniers registrierten lassen oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Stammmitarbeiter erhalten.
Zum VO-Text geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/272/20220707
Mit Verordnung, BGBl. II Nr. 271/2022 (ausgegeben am 7.7.2022), wurde die Fachkräfteverordnung geändert.
Für die "Bundesliste" kommen hinzu (in § 1 Abs. 1):
„67. Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwalter/innen
68. Kellner/innen“
Dafür wurden diese Berufsgruppen aus den diversen "Landeslisten" gestrichen.
Zum VO-Text geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/271/20220707
Weiters wurde die Saisonkontingentverordnung 2022 geändert (BGBl II Nr. 272/2022, ausgegeben am 7.7.2022).
Diese Änderung umfasst zum einen neue Kontingente betreffend die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen im Wirtschaftszweig Tourismus und zum anderen - in einem neuen § 5a - die Regelung, wonach im Falle freiwerdender Kontingentsplätze jene Arbeitgeber zu bevorzugen sind, bei denen sich die bisher im Betrieb beschäftigten Ausländer als Stammsaisonniers registrierten lassen oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Stammmitarbeiter erhalten.
Zum VO-Text geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/272/20220707