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Mitarbeiterrabatte auch für Pensionist/innen
#1
Erstes „Urteil“ zu den Mitarbeiterrabatten – BFG gesteht Begünstigung auch ehemaligen Arbeitnehmer/innen zu
 
BFG RV/7105649/2019 vom 08. Mai 2019
§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988
 
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
 
1.    Nach Ansicht des BFG kommt die abgabenrechtliche Begünstigung betreffend Mitarbeiterrabatte nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 auch ehemaligen Arbeitnehmer/innen (somit auch Pensionist/innen, die früher im Unternehmen beschäftigt waren) zugute.
2.    Das BFG teilt somit die Rechtsansicht des BMF nicht (Rz 104), wonach Pensionist/innen keine Arbeitnehmer/innen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 sind.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
Es bleibt noch abzuwarten, ob die Finanzverwaltung eine Amtsrevision erhebt.
 
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