12.08.2022, 10:14
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 32/2022
A) Futtermittelindustrie – Angestellte – KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der Mindestgehälter zwischen 5,7–6,0%
Die Überzahlung der IST-Gehälter bleibt aufrecht, diese kann im Sinne der Freizeitoption in Freizeit umgewandelt werden.
B) Mühlenindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 5,5 %, plus Aufrundung auf den nächste vollen Euro
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,5 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 5,5 %
Erhöhung der Zehrgelder und etwaige Zulagen um 5,5 %
Aufrechterhaltung der euromäßigen Überzahlung
350,00 Euro Teuerungsprämie für jede/n Arbeitnehmer/in inklusive Auszubildende
A) Futtermittelindustrie – Angestellte – KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der Mindestgehälter zwischen 5,7–6,0%
Die Überzahlung der IST-Gehälter bleibt aufrecht, diese kann im Sinne der Freizeitoption in Freizeit umgewandelt werden.
B) Mühlenindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.8.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 5,5 %, plus Aufrundung auf den nächste vollen Euro
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,5 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 5,5 %
Erhöhung der Zehrgelder und etwaige Zulagen um 5,5 %
Aufrechterhaltung der euromäßigen Überzahlung
350,00 Euro Teuerungsprämie für jede/n Arbeitnehmer/in inklusive Auszubildende