10.10.2022, 20:10
Arbeitgeberkündigung nach mündlicher Übermittlung eines Elternteilzeitbegehrens – kein Kündigungsschutz nach dem VKG bzw. MSchG
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer teilte seinem Arbeitgeber mündlich bzw. per e-mail mit, dass er beabsichtigte Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Dabei wurden weder ein Ausmaß noch eine gewünschte Lage der Normalarbeitszeit mitgeteilt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Kündigungsschutz mehr, da seine in Anspruch genommene Karenz schon mehr als einen Monat zurückgelegen war.
In Anbetracht der Tatsache, dass das laufende Projekt, an welchem er gerade arbeitete, nach Ansicht des Arbeitgebers keine Reduktion der Normalarbeitszeit zuließ, wurde er 4 Tage nach der Bekanntgabe seiner Absicht gekündigt.
Er focht die Kündigung an, weil er meinte, dass schon diese Mitteilung den besonderen Kündigungsschutz nach dem VKG ausgelöst hatte.
Das Ergebnis:
Der OGH wies die vorliegende Klage des Arbeitnehmers, die sich auf das Vorhandensein des absoluten Kündigungsschutzes nach dem Väterkarenzgesetz stützte, ab.
Die detaillierten Entscheidungsgründe und eine Praxisanalyse auch über den rechtlichen Ausweg finden Sie in WPA 18/2022.
Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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Ein Arbeitnehmer teilte seinem Arbeitgeber mündlich bzw. per e-mail mit, dass er beabsichtigte Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Dabei wurden weder ein Ausmaß noch eine gewünschte Lage der Normalarbeitszeit mitgeteilt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Kündigungsschutz mehr, da seine in Anspruch genommene Karenz schon mehr als einen Monat zurückgelegen war.
In Anbetracht der Tatsache, dass das laufende Projekt, an welchem er gerade arbeitete, nach Ansicht des Arbeitgebers keine Reduktion der Normalarbeitszeit zuließ, wurde er 4 Tage nach der Bekanntgabe seiner Absicht gekündigt.
Er focht die Kündigung an, weil er meinte, dass schon diese Mitteilung den besonderen Kündigungsschutz nach dem VKG ausgelöst hatte.
Das Ergebnis:
Der OGH wies die vorliegende Klage des Arbeitnehmers, die sich auf das Vorhandensein des absoluten Kündigungsschutzes nach dem Väterkarenzgesetz stützte, ab.
Die detaillierten Entscheidungsgründe und eine Praxisanalyse auch über den rechtlichen Ausweg finden Sie in WPA 18/2022.
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