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Reverse Charge zwischen zwei deutschen UN möglich?
#1
Liebes Forum!

Kann zwischen zwei deutschen Unternehmen das Reverse Charge System angewandt werden. Im konkreten Fall geht es um Übersiedlungsdienstleistung.
Ein deutsches UN fakturiert infolge eines Umzuges Möbel nach Österreich. Der Leistungsempfänger ist aber auch ein deutsches Unternehmen.
Ich bin mir jetzt nicht mehr so sicher; im ersten Moment hätte ich ja gesagt - nur da sich beide UN in Deutschland befinden?
Danke für Eure Rückmeldung.
Muck Manuela
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#2
verkauft das deutsche Unternehmen Möbel nach Österreich oder wird lediglich dei Übersiedlungsleistung fakturiert?
Aus meiner Sicht: Wenn ein deutscher Transportdienstleister für die Übersiedlung von Möbeln eines deutschen Unternehmens nach Österreich (neuer Standort?) fakturiert, müsste ganz normal an den deutschen Auftraggeber mit deutscher MWSt. fakturiert werden.
Wenn das deutsche Unternehmen nach Österreich verkauft und liefert wäre es eine ig Lieferung.
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#3
Es wird nur die Übersiedlungsleistung fakturiert.
OK vielen Dank für Ihre Sichtweise, so hätte ich das auch gesehen, nur war ich mir nicht ganz sicher. Der Standort ist übrigens der von der aus die Buchhaltung dieser Firma gemacht wird.
LG
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