24.11.2022, 14:27
Grenzüberschreitendes Homeoffice - Übergangsfrist bis 30.06.2023 verlängert
Die EU-Verwaltungskommission hat mit 14.11.2022 eine wichtige Frist bis 30. Juni 2023 verlängert.
Mit 1.1.2023 wären ja zahlreiche pandemiebedingte grenzüberschreitende Homeoffice-Vereinbarungen entweder zu ändern gewesen oder man hätte sich mit dem (zumeist) benachbarten Sozialversicherungsrecht vertraut machen müssen.
Dies wurde auf den 1.7.2023 vertagt, was mit Sicherheit für viele eine große Erleichterung sein wird. Dennoch wird man sich überlegen müssen, wie es dann ab 1.7.2023 weitergehen soll.
Im Falle einer 5-Tage-Woche oder 4-Tage-Woche ist ja ein Homeoffice-Tag im Wohnsitzland unproblematisch in Bezug auf die Beibehaltung der österreichischen Sozialversicherung, was unter Umständen im Interesse vieler liegt (die Grenze liegt bei 25 % der Arbeitszeit; wird diese Grenze überschritten, wechselt die SV-Zuständigkeit).
Die EU-Verwaltungskommission hat mit 14.11.2022 eine wichtige Frist bis 30. Juni 2023 verlängert.
Mit 1.1.2023 wären ja zahlreiche pandemiebedingte grenzüberschreitende Homeoffice-Vereinbarungen entweder zu ändern gewesen oder man hätte sich mit dem (zumeist) benachbarten Sozialversicherungsrecht vertraut machen müssen.
Dies wurde auf den 1.7.2023 vertagt, was mit Sicherheit für viele eine große Erleichterung sein wird. Dennoch wird man sich überlegen müssen, wie es dann ab 1.7.2023 weitergehen soll.
Im Falle einer 5-Tage-Woche oder 4-Tage-Woche ist ja ein Homeoffice-Tag im Wohnsitzland unproblematisch in Bezug auf die Beibehaltung der österreichischen Sozialversicherung, was unter Umständen im Interesse vieler liegt (die Grenze liegt bei 25 % der Arbeitszeit; wird diese Grenze überschritten, wechselt die SV-Zuständigkeit).