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Liebes Forum,
wenn eine österreichische GmbH an eine deutsche GmbH Geschäftsführungs-Dienstleistungen verrechnet, gilt hier das Reverse Charge System sowie ZM-Meldungen?
Danke!!
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Hallo!
Ja die Leistung fällt unter Revers Charge, richtet sich nach der Grundregel B2B und muss in die ZM.
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Außer es handelt sich um Grundstücksleistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG, denn diese gelten als dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist (z.B. Grundstück in Österreich, Leistungsempfänger im EU-Ausland).
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27.03.2023, 15:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2023, 15:16 von Bague.)
bei einer GF-Vergütung "Grundstücksleistung"?
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Die Frage war:
Liebes Forum,
wenn eine österreichische GmbH an eine deutsche GmbH Geschäftsführungs-Dienstleistungen verrechnet, gilt hier das Reverse Charge System sowie ZM-Meldungen?
Danke!!
also "Geschäftsführungs-Dienstleistungen" und nicht "Leistungen", darauf hat sich mein Beitrag bezogen.