27.12.2022, 20:11
Hier finden Sie alle Informationen zur Rechtslage betreffend Kurzarbeit ab 1.1.2023:
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
Die neuen Sozialpartnervereinbarungen sind auch dabei.
Beachten Sie bitte, dass eine der Änderungen lautet, dass Lehrlinge nicht mehr zum förderbaren Personenkreis zu zählen sind. Dennoch ist es möglich, mit ihnen Kurzarbeit zu vereinbaren (bis 30. Juni 2023). Da es aber keine Beihilfe mehr gibt, kann auch die Kurzarbeitsunterstützung, die von Arbeitgeberseite für derartige Lehrlinge bezahlt wird, nicht mehr kommunalsteuerfrei bleiben.
Die Publikation der Kurzarbeitsrichtlinien bleiben noch abzuwarten.
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
Die neuen Sozialpartnervereinbarungen sind auch dabei.
Beachten Sie bitte, dass eine der Änderungen lautet, dass Lehrlinge nicht mehr zum förderbaren Personenkreis zu zählen sind. Dennoch ist es möglich, mit ihnen Kurzarbeit zu vereinbaren (bis 30. Juni 2023). Da es aber keine Beihilfe mehr gibt, kann auch die Kurzarbeitsunterstützung, die von Arbeitgeberseite für derartige Lehrlinge bezahlt wird, nicht mehr kommunalsteuerfrei bleiben.
Die Publikation der Kurzarbeitsrichtlinien bleiben noch abzuwarten.