07.02.2023, 18:30
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 1.2.2023 den Initiativantrag zum HinweisgeberInnenschutzgesetz beschlossen.
Es ist zu erwarten, dass es noch in diesem Monat in Kraft tritt.
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben Betriebe mit mehr als 249 Arbeitnehmern 6 Monate Zeit, ein internes Meldesystem einzurichten.
Betriebe mit 50 bis 249 Arbeitnehmern haben dafür bis 17.12.2023 Zeit (§ 28).
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3087
Eine detaillierte Darstellung der neuen Rechtslage plane ich für die Ausgabe Nr. 6 der WIKU-Personal aktuell.
Es ist zu erwarten, dass es noch in diesem Monat in Kraft tritt.
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben Betriebe mit mehr als 249 Arbeitnehmern 6 Monate Zeit, ein internes Meldesystem einzurichten.
Betriebe mit 50 bis 249 Arbeitnehmern haben dafür bis 17.12.2023 Zeit (§ 28).
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3087
Eine detaillierte Darstellung der neuen Rechtslage plane ich für die Ausgabe Nr. 6 der WIKU-Personal aktuell.