18.04.2023, 14:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2023, 14:51 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Es ist im März 2023 von der EU ein Multilaterales Framework Agreement (MFA) für die Zuständigkeit der SV bei Home Office ausgearbeitet worden, wonach HO-Arbeit in einem zeitlichen Ausmaß von zwischen 25 und 49 % auf Antrag weiterhin im Land des Arbeitgebers versichert bleiben kann.
Österreich wird dieses Agreement unterzeichnen und dann gilt im Verhältnis zu den anderen Unterzeichnerstaaten dieses Agreement vorrangig (und löst zwischenstaatliche Vereinbarungen ab).
Das MFA soll allerdings nur eine Übergangslösung sein, da der genannte Inhalt in der nächsten Änderung der VO 883/2004 abgebildet werden soll.
http://www.entsendung.at/outbound/index....nd-ab-2023
Österreich wird dieses Agreement unterzeichnen und dann gilt im Verhältnis zu den anderen Unterzeichnerstaaten dieses Agreement vorrangig (und löst zwischenstaatliche Vereinbarungen ab).
Das MFA soll allerdings nur eine Übergangslösung sein, da der genannte Inhalt in der nächsten Änderung der VO 883/2004 abgebildet werden soll.
http://www.entsendung.at/outbound/index....nd-ab-2023