07.06.2023, 00:37
Hallo an Alle!
Hab eine Frage zur Aktivierung von GSVG-Guthaben. Bei der Berechnung der GSVG-Rückstellung ist herausgekommen, dass mein Klient ein Guthaben zu erwarten hat.
Es handelt sich um ein e.U. Einzelunternehmen, das nach § 4/1 bilanziert.
Bin ich zur Aktivierung des Guthabens verpflichtet?
Danke u LG
Hab eine Frage zur Aktivierung von GSVG-Guthaben. Bei der Berechnung der GSVG-Rückstellung ist herausgekommen, dass mein Klient ein Guthaben zu erwarten hat.
Es handelt sich um ein e.U. Einzelunternehmen, das nach § 4/1 bilanziert.
Bin ich zur Aktivierung des Guthabens verpflichtet?
Danke u LG