22.06.2023, 12:03
Hallo!
Ich hätte folgende Frage:
Besteht ein Unterschied zwischen einem Geschäftsführer, der weniger als 25 % beteiligt ist und einem GF, der über 25% beteiligt ist, im Hinblick auf ein Jobrad.
Sicher, beim ersteren kommt die Ersparnis gleich monatlich zum Tragen durch die Lohnsteuerkürzung beim Gehaltsverzicht, beim zweiteren würde es sich erst durch die Einkommensteuerveranlagung auswirken.
Aber wäre es trotzdem denkbar?
Die Leasingfirma schreibt zu dem Thema:
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25% beziehen grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das heißt sie zahlen keine Lohnsteuer wie „herkömmliche“ Arbeitnehmer oder GF mit weniger als 25% Beteiligung. Ist ein Geschäftsführer zu weniger als 25% an der Gesellschaft beteiligt, werden seine Geschäftsführerbezüge wie „normale“ Bezüge aus nichtselbständiger Tätigkeit besteuert. Mangels einer Lohnsteuerleistung aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist die betriebliche Nutzung nachzuweisen und muss über die Firma abgewickelt werden.
Wie ist das zu verstehen??
Warum funktioniert das in diesem Fall nicht oder angeblich nicht?
Vielen Dank!
lg
Ich hätte folgende Frage:
Besteht ein Unterschied zwischen einem Geschäftsführer, der weniger als 25 % beteiligt ist und einem GF, der über 25% beteiligt ist, im Hinblick auf ein Jobrad.
Sicher, beim ersteren kommt die Ersparnis gleich monatlich zum Tragen durch die Lohnsteuerkürzung beim Gehaltsverzicht, beim zweiteren würde es sich erst durch die Einkommensteuerveranlagung auswirken.
Aber wäre es trotzdem denkbar?
Die Leasingfirma schreibt zu dem Thema:
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25% beziehen grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das heißt sie zahlen keine Lohnsteuer wie „herkömmliche“ Arbeitnehmer oder GF mit weniger als 25% Beteiligung. Ist ein Geschäftsführer zu weniger als 25% an der Gesellschaft beteiligt, werden seine Geschäftsführerbezüge wie „normale“ Bezüge aus nichtselbständiger Tätigkeit besteuert. Mangels einer Lohnsteuerleistung aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist die betriebliche Nutzung nachzuweisen und muss über die Firma abgewickelt werden.
Wie ist das zu verstehen??
Warum funktioniert das in diesem Fall nicht oder angeblich nicht?
Vielen Dank!
lg