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Gehaltsverzicht Bikeleasing bei All-In
#1
Hallo!

Weiß jemand zufällig, auf welche Überzahlung der Gehaltsverzicht greift?
Angenommen jmd. hat 3000,00 KV-Gehalt, Ist-Gehalt für 38,5h (Grundlohn)= 3500,00, dann noch 800,00 ÜZ für Überstunden, also ein All In von 4300,00.

Kürzt dann der Gehaltsverzicht die Differenz zwischen KV und Grundlohn (in diesem Fall würden dann die 500,00 gekürzt)
oder kürzt man die 800,00? Das hieße dann, dass weniger Überstunden abgegolten sind......

Danke!

lg
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#2
In der Frage stecken zwei Problemfelder:
Auf der sicheren Seite ist man, wenn beim IST-Grundgehalt/lohn der Abstand zum KV-Mindest groß genug ist, um die Bezugsumwandlung abzubilden. Dann wird das "Geldzahlungsgebot" für den KV jedenfalls eingehalten.
Das andere Problemfeld ist die Frage der Überstundenbasis: Soll die auch sinken ? Will man das ?
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