04.07.2023, 16:38
Hallo liebes Forum!
Ich muss erstmals eine Jubiläumsgeldrückstellung bilden per 30.6.2023
Parameter: Zinssatz 4,17%
Gehaltssteigerung 4%
Bei der steuerlichen Berechnung muss ich dann ja einen Zinssatz von 6% nehmen, 10% Abschlag für das Verfahren und ohne Nachweis 25% Fluktuationsabschlag.
Aber meine Frage:
Darf ich die Gehaltssteigerung von 4% steuerlich auch rechnen?
Dazu finde ich leider überhaupt keine Infos.....
Vielen Dank!
lg
Ich muss erstmals eine Jubiläumsgeldrückstellung bilden per 30.6.2023
Parameter: Zinssatz 4,17%
Gehaltssteigerung 4%
Bei der steuerlichen Berechnung muss ich dann ja einen Zinssatz von 6% nehmen, 10% Abschlag für das Verfahren und ohne Nachweis 25% Fluktuationsabschlag.
Aber meine Frage:
Darf ich die Gehaltssteigerung von 4% steuerlich auch rechnen?
Dazu finde ich leider überhaupt keine Infos.....
Vielen Dank!
lg