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BMF (EAS): zum Vorliegen einer DBA-Betriebsstätte durch Homeoffice-Tätigkeit im Wohnsitzland
#1
2 Tage Homeoffice für den Dienstgeber (aus Deutschland) in Österreich
 
3 Tage Arbeit beim Dienstgeber in Deutschland
 
Zu klären war, ob der deutsche Arbeitgeber dadurch in Österreich eine DBA-Betriebsstätte gründet.
 
Die österreichische Finanzverwaltung verneinte das Vorliegen einer DBA-Betriebsstätte.
 
Hier gelangen Sie zum gesamten EAS-Text:
 
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...0385c5243c
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