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Ersatz der Urlaubsstornokosten nach arbeitgeberveranlasstem Urlaubsstorno
#1
Quelle: ÖGK- Newsletter Nr. 8/Juli 2023

Es kann vorkommen, dass eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter einen vereinbarten, bereits gebuchten Urlaub wegen eines von ihr bzw. ihm nicht beeinflussbaren Ereignisses nicht antreten kann. Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber übernimmt die Stornokosten für den geplanten Urlaub. Wie dieser Kostenersatz steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln ist, erfahren Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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