29.08.2023, 08:20
Liebes Forum,
Ein Unternehmen (Vermieter) hat "nur" Wohngebäude im Anlagevermögen. Er vermietet Wohnungen. Jetzt tritt folgender Geschäftsfall ein, dass der Vermieter von einem Mieter die Einbauküche um € 1.000 ablöst. Dies stellt m.E. ja Inventar aus Bestandsobjekten dar. Wie würdet ihr bzw. wie gehören diese € 1.000 verbucht?
Danke für eure Rückmeldung.
Manuela
Ein Unternehmen (Vermieter) hat "nur" Wohngebäude im Anlagevermögen. Er vermietet Wohnungen. Jetzt tritt folgender Geschäftsfall ein, dass der Vermieter von einem Mieter die Einbauküche um € 1.000 ablöst. Dies stellt m.E. ja Inventar aus Bestandsobjekten dar. Wie würdet ihr bzw. wie gehören diese € 1.000 verbucht?
Danke für eure Rückmeldung.
Manuela