18.10.2023, 07:01
Das AMS gibt derzeit keinen Zeitraum vor, innerhalb welchem die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, derenthalben man die Kurzarbeit beantragt und die sehr detailliert nachgewiesen werden müssen, überwunden sein müssen.
Zwar wertet man die Überwindung dieser Schwierigkeiten binnen sechs Monaten als "Idealfall". Falls dies jedoch nicht eintreten sollte, dann muss eine Überwindung zumindest als wahrscheinlich gelten.
Zwar wertet man die Überwindung dieser Schwierigkeiten binnen sechs Monaten als "Idealfall". Falls dies jedoch nicht eintreten sollte, dann muss eine Überwindung zumindest als wahrscheinlich gelten.