23.10.2023, 07:19
Pensionsabfindungen - Barwertfreigrenze für 2024
Quelle: LexisNexis Rechtsnews 34648 vom 20.10.2023
Für das Kalenderjahr 2024 wird die Barwertfreigrenze betreffend Pensionsabfindungen € 15.600,00 betragen.
Bis Ende des Kalenderjahres 2023 ist noch der Wert von € 14.400,00 maßgeblich.
Die Barwertfreigrenze "entscheidet" darüber, ob eine Pensionsabfindung
A) mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern ist, weil der Barwert diesen Grenzbetrag NICHT überschreitet (§ 67 Abs- 8 lit. e EStG 1988) oder
B) dem § 67 Abs. 10 EStG 1988 (sonstiger Bezug, Besteuerung nach dem Lohnsteuertarif) unterliegt, weil der Grenzwert überschritten wurde (§ 124b Z 53 EStG 1988).
Quelle: LexisNexis Rechtsnews 34648 vom 20.10.2023
Für das Kalenderjahr 2024 wird die Barwertfreigrenze betreffend Pensionsabfindungen € 15.600,00 betragen.
Bis Ende des Kalenderjahres 2023 ist noch der Wert von € 14.400,00 maßgeblich.
Die Barwertfreigrenze "entscheidet" darüber, ob eine Pensionsabfindung
A) mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern ist, weil der Barwert diesen Grenzbetrag NICHT überschreitet (§ 67 Abs- 8 lit. e EStG 1988) oder
B) dem § 67 Abs. 10 EStG 1988 (sonstiger Bezug, Besteuerung nach dem Lohnsteuertarif) unterliegt, weil der Grenzwert überschritten wurde (§ 124b Z 53 EStG 1988).