27.10.2023, 09:13
Am 25.10.2023 schickte das BMAW eine Änderung des Theaterarbeitsgesetzes in Begutachtung.
Die dort vorgeschlagenen Änderungen sollen ab 1. September 2025 (!) gelten und betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
Die Begutachtungsfrist läuft bis 22. November 2023.
Zum geplanten Gesetzestext dieses Ministerialentwurfes und den Materialien geht es hier:
Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME) | Parlament Österreich
In der WIKU Personal aktuell werde ich darüber dann im Detail berichten, wenn das Bundesgesetzblatt erschienen ist.
Zu geplantem Gesetzestext dieses Ministerialentwurfes und den Materialien geht es hier:
Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME) | Parlament Österreich
In der WIKU Personal aktuell werde ich darüber dann im Detail berichten, wenn das Bundesgesetzblatt erschienen ist.
Die dort vorgeschlagenen Änderungen sollen ab 1. September 2025 (!) gelten und betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Gesetzliche Klarstellung der Berechnung des Entgelts der Ensemblemitgliederinnen/
Ensemblemitglieder und des Gastes an Ensembletheater
- Definition des Gastes an Bühnen ohne festes Ensemble
- Klarstellungen im Bereich des § 42 TAG (dieser Paragraph regelt das Thema "Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen").
Die Begutachtungsfrist läuft bis 22. November 2023.
Zum geplanten Gesetzestext dieses Ministerialentwurfes und den Materialien geht es hier:
Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME) | Parlament Österreich
In der WIKU Personal aktuell werde ich darüber dann im Detail berichten, wenn das Bundesgesetzblatt erschienen ist.
Zu geplantem Gesetzestext dieses Ministerialentwurfes und den Materialien geht es hier:
Theaterarbeitsgesetz, Änderung (303/ME) | Parlament Österreich
In der WIKU Personal aktuell werde ich darüber dann im Detail berichten, wenn das Bundesgesetzblatt erschienen ist.