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Bilanzierung einer GmbH im Konkursfall
#1
Ich bitte Sie um Ihre Mithilfe bei folgendem Fall:

Ich darf die Bilanz einer Konkurs-GmbH erstellen (für die Masseverwalterin).

In der Buchhaltung sind Verbindlichkeiten aus noch nicht bezahlten Gehältern und Löhnen verbucht.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich diese als (Sanierungsgewinn ??) verbuchen kann, weil diese
Verbindlichkeiten auf den Insolvenz-Entgelt-Fond übergangen sind?

Diese Beträge werden ja dort aus dem Topf der "Abfertigung-Neu" bezahlt.

Danke im Voraus für Ihre Rückmeldungen
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#2
Guten Tag,

da ich den Fall nicht im Detail kenne, kann ich nur relativ allgemein antworten: Die Bilanzierung beim Konkurs richtet sich nach den §§ 100 ff IO. Eine GuV ist an sich nicht vorzulegen, insofern stellt sich die Frage eines auszuweisenden Sanierungsgewinnes nicht. Löhne und Gehälter, die ggf. im Konkurs vom Isolvenz-Entgelt-Fonds übernommen werden, sind weiterhin noch als Verbindlichkeiten einzustellen.

Sofern es sich nicht um eine äußerst einfache Bilanz handelt, ist die Zuhilfenahme einschlägiger Fachliteratur zum Thema Sonderbilanzen ratsam.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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