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Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart
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Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart
 
Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024, mittels welchem zum einen die - mittlerweile - veränderlichen steuerlichen Werte ein weiteres Mal per 1.1.2024 angehoben wurden sowie die Freibeträge im § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 angehoben werden (im Bereich des § 68 Abs. 2 EStG 1988 nur vorübergehend für zwei Jahre; weiters wurde die Zahl der Überstunden angehoben, für welche die Überstundenzuschläge frei bleiben können), wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt verlautbart.
 
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/153/20231222
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