26.01.2024, 10:42
Ich hatte einfragen zu oben genannten KV - hier ist im §8 Abs. 3 d) angeführt, dass die Taggelder ab dem 31. Kalendertag zu küren sind. Die Auslandsreisen sind im Anhang
III des KV im §26Z4 EStG geregelt wo auf die die VerordnungGBl 1993/483 undBl 1994/665 - demnach gilt die Kürzung meines Verständnisses nur für die Taggelder im Inland.
Hat jemand von Euch diesen KV abzurechnen und Erfahrung damit.
Bitte um Eure Unterstützung,
vielen Dank Alexander
III des KV im §26Z4 EStG geregelt wo auf die die VerordnungGBl 1993/483 undBl 1994/665 - demnach gilt die Kürzung meines Verständnisses nur für die Taggelder im Inland.
Hat jemand von Euch diesen KV abzurechnen und Erfahrung damit.
Bitte um Eure Unterstützung,
vielen Dank Alexander