26.01.2024, 11:47
Schmutz-Erschwernis- und Gefahrenzulagen Rz 1129 LStR: Wie geht man nun am besten vor? Soll man sich überhaupt noch eine steuerfrei Abrechnung trauen? Der Kollektivvertrag für Zahnärzte schreibt z.B. EUR 131,00 Infektionszulage vor (für Vollzeitbeschäftigung) Kann man diese nun noch steuerfrei abrechnen, oder ist es empfehlenswert eine Aufzeichnung zu führen, die die Steuerfreiheit belegt. Und kann die Aufzeichnung dann so sein, dass von Dienstbeginn bis Dienstende Patientenbehandlung und Instrumentendesinfektion steht? In der Urlaubszeit wird die Zulage eh pflichtig abgerechnet. Vielen Dank im Voraus für Feedback