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ich habe einen offene Verlustersatz3 bei einem Bauunternehmen (noch nicht ausgezahlt) - jetzt kann ich nach den Spätantragsrichtlinien a) einen Ergänzungsantrag auf Umwidmung - oder einen Ergänzungsantrag auf Schadensausgleich stellen - welcher Antrag ist der richtige Antrag - was genau ist der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen, da ha jemand Erfahrungen
Danke im Voraus.
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Ich habe auch bei einem Bauunternehmen eben den Spätantrag eingerreicht und eine Umwidmung in eine De-minimis Förderung(DF) gemacht.
Hier muss man die erhaltenen DF der letzten 3 Jahre offenlegen( falls das Unternehmen welche erhalten hat von österr.Förderstellen) und von der maximal Grenze (Ausschöpfungsbetrag) € 300.000,-- in Abzug bringen, das was übrig bleibt kann dann als Verlustersatz ausbezahlt werden( oder der VE ist geringer). In meinem Fall hat das Unternehmen gar keine DF erhalten und wird auch in Zukunft keine DF beantragen Es geht auch bei der Umwidmung darum, wenn das Unternehmen evtl. später eine De-minimis Förderung beantragt, wird diese Umwandlung vom VE abgezogen, und der Rahmen von den 300.000,-- sinkt.
Z.B: Rahmen DF 300.000,--; Umwidmung VE 50.000,--; verbleibender Rahmen für zukünftige DF 250.000,--.
Z.B: Rahmen DF 300.000,--; bisher erhaltene DF 280.000,--; Umwidmung VE in DF 50.000,--; es werden nur mehr 20.000,-- als Spätantrag VE ausbezahlt und der Rahmen für evtl. zukünftie DF ist Null;
Deswegen ist im 2.Fall ein Schadensausgleich wohl besser, hier muss der STB oder Bilanzbuchhalter jedoch eine Berechnung beifügen;
Wie gesagt war bei meinem Klienten klar dass es eine Umwidmung in eine DF wird; So lese ich es aus den FAQS und hoffe ich konnte etwas helfen, mfg