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Mitarbeiterprämienregelungen in Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung
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Mitarbeiterprämienregelungen in Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung

In folgenden Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung kam bis Anfang Februar 2024 zu Regelungen zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie):
  • KV für Reisebüros
  • KV für Schienenbahnen
  • KV für die Metalltechnische Industrie
  • KV für Angestellte in der Stein- und Keramik-Industrie
  • KV für Arbeitnehmer in alternativen Telekom-Unternehmen
  • FirmenKV für Mitarbeiter der A1 Telekom Austria (KV Ermächtigung nach Post-StrukturG)
  • KV für Angestellte in der Immobilienverwaltung
  • FirmenKV für Arbeitnehmer der ProsiebenSat1Puls4 Unternehmensgruppe (über Fachverband Telekom/Rundfunk)
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