22.02.2024, 10:12
Ergänzende Information zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie) 2024 - Kollektivvertrag für die Metalltechnische Industrie
Die Mitarbeiterprämie wurde nicht in den allgemeinen Teil des IST-Kollektivvertrages aufgenommen, sondern nur bei der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel.
Das bedeutet, dass sie nur von jenen Unternehmen genützt werden kann, welche die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohen Personalkostenanteil anwenden können und dort auch nur, wenn es im Rahmen des Interessensausgleichs vereinbart wird.
Weiters gilt diese KV-Bestimmung nicht nur für den FV der metalltechnischen Industrie, sondern auch für alle Fachverbände des Metallsektors (Fahrzeug, NE-Metall, Bergwerke, Gas/Wärme, BG Gießerei).
Die Mitarbeiterprämie wurde nicht in den allgemeinen Teil des IST-Kollektivvertrages aufgenommen, sondern nur bei der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel.
Das bedeutet, dass sie nur von jenen Unternehmen genützt werden kann, welche die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohen Personalkostenanteil anwenden können und dort auch nur, wenn es im Rahmen des Interessensausgleichs vereinbart wird.
Weiters gilt diese KV-Bestimmung nicht nur für den FV der metalltechnischen Industrie, sondern auch für alle Fachverbände des Metallsektors (Fahrzeug, NE-Metall, Bergwerke, Gas/Wärme, BG Gießerei).