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Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht unionswidrig
#1
Stichtagsregelung der umfassenden arbeitsrechtlichen Aufwertung von Elternkarenzzeiten (1.8.2019) nicht unionswidrig

OGH vom 22.03.2024, 8 ObA 3/24k

§ 40 Abs. 29 MSchG

So entschied der OGH:

1. In Bezug auf Geburten, Adoptionen bzw. unentgeltliche Inpflegenahme von Kindern ab/seit 1.8.2019 wurden Karenzzeiten arbeitsrechtlich massiv aufgewertet und zwar dahingehend, dass sie fortan zur Gänze für alle Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind, berücksichtigt werden müssen (lediglich der verfügbare Urlaubsanspruch des betroffenen Urlaubsjahres wurde aliquotiert) und dies unabhängig vom anzuwendenden Kollektivvertrag.

2. Dass diese Stichtagsregelung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen würde (weil ältere Arbeitnehmerinnen, die "früher" Kinder bekommen haben, nun gegenüber jüngeren Arbeitnehmerinnen, die erst ab diesem Stichtag ein Kind zur Welt brachten, benachteiligt wären), konnte schon der VfGH nicht erkennen (siehe dazu VfGH vom 12.06.2023, G 182/2023 = WPA 17/2023, Artikel Nr. 361/2023).

3. Eine Differenzierung der Anrechnung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten nach Maßgabe unterschiedlicher Geburtsdaten stellt hier auch keine Diskriminierung aufgrund des Alters oder eines an das Alter anknüpfenden Ereignisses dar.
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