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Lohnzettel im Insolvenzfall
#1
BFG vom 17.05.2024, RV/7101436/2024

So entschied das Bundesfinanzgericht:

Zahlt nicht der der Arbeitgeber sondern der Insolvenz-Entgelt-Fonds Arbeitslohn aus, so darf die Finanzverwaltung nur dem vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übermittelten Lohnzettel bei der Veranlagung berücksichtigen, nicht aber den vom Arbeitgeber übermittelten Lohnzettel mit fiktiven Beträgen.
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